Am 1. Januar 2015 wurde die alte Krankenversichertenkarte durch die elektronische Gesundheitskarte abgelöst.
Leider sind wir deshalb gezwungen, seit dem zweiten Quartal 2015
- von Stamm-Patienten ohne gültigen Gesundheitskarte ein Pfand in Höhe von 30 € zu verlangen. Dies wird nach der Vorlage der gültigen Karte (nicht bei Vorlage einer Bescheinigung) rückerstattet.
- Neu-Patienten ohne gültige Karte entweder nicht aufnehmen/behandeln zu können oder eine Privat-Rechnung über die erbrachten Leistungen auszustellen, die unverzüglich beglichen werden muss.
Bitte haben Sie hierfür Verständnis.