Gesundheitskarte

Zur Erinnerung!

 

Am 1. Januar 2015 wurde die alte Krankenversichertenkarte durch die elektronische Gesundheitskarte abgelöst.

Leider sind wir deshalb gezwungen, seit dem zweiten Quartal 2015

  • von Stamm-Patienten ohne gültigen Gesundheitskarte ein Pfand in Höhe von 30 € zu verlangen. Dies wird nach der Vorlage der gültigen Karte (nicht bei Vorlage einer Bescheinigung) rückerstattet.

  • Neu-Patienten ohne gültige Karte entweder nicht aufnehmen/behandeln zu können oder eine Privat-Rechnung über die erbrachten Leistungen auszustellen, die unverzüglich beglichen werden muss.

Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

 

 

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