Mit der Einführung des E-Rezepts wird die Medikamentenverordnung noch einfacher und umweltfreundlicher. Die Ausstellung erfolgt wie gewohnt direkt über unseren Praxiscomputer – doch statt eines Ausdrucks erhält das Rezept nun eine digitale Form.
So funktioniert’s:
- Verschreibung wie gewohnt: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt das Rezept wie bisher aus – jedoch rein elektronisch.
- Digitale Übermittlung: Mithilfe der sogenannten Komfortsignatur wird das E-Rezept sicher auf einem zentralen Server gespeichert.
- Einlösen in der Apotheke: In der Apotheke benötigen Sie lediglich Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Diese wird eingelesen – und schon kann das Rezept abgerufen und das Medikament ausgehändigt werden. Ganz ohne Papier!
Welche Rezepte sind betroffen?
- Kassenrezepte
- Privatrezepte für Medikamente
Verordnungen für Heilmittel (z. B. Physiotherapie) und Hilfsmittel (z. B. Bandagen, Gehhilfen) erhalten Sie derzeit weiterhin in Papierform. Es ist jedoch geplant, auch diese Verordnungen zukünftig digital umzusetzen.
Wichtig für Sie als Patient:
Bitte bringen Sie einmal pro Quartal Ihre Versicherungskarte in unsere Praxis mit. Sobald diese bei uns eingelesen ist, können Sie bei Folgerezepten einfach telefonisch bestellen und direkt zur Apotheke gehen, nachdem das Rezept signiert wurde.